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Zugelassener CBAM-Anmelder: Antrag, Fristen und Kosten.

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen CBAM-Waren oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle nur noch zugelassene CBAM-Anmelder in die EU einführen. Auf dieser Seite: wer die Zulassung braucht, wie der Antrag im CBAM-Register läuft, welche Fristen gelten und welche Kosten auf Importeure zukommen. Habitat begleitet mittelständische Einführer durch das gesamte Verfahren – von der CBAM-Beratung bis zur ersten Jahreserklärung.

Seit 1. Januar 2026

Vier Dinge, die jeder Importeur wissen muss.

Mit dem Start des definitiven CBAM-Regimes am 1. Januar 2026 ist der Status des zugelassenen CBAM-Anmelders von der Formalie zur Importvoraussetzung geworden.

Ohne Zulassung kein Import

CBAM-Waren – Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff – dürfen oberhalb der Bagatellschwelle nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern in den freien Verkehr überführt werden.

Der Antrag läuft über das CBAM-Register

Die Zulassung wird seit dem 31. März 2025 über das Zulassungsmodul (Authorisation Management Module, AMM) des CBAM-Registers beantragt – im Mitgliedstaat der Niederlassung, nach dem Verfahren der Durchführungsverordnung (EU) 2025/486.

50-Tonnen-Schwelle

Wer pro Kalenderjahr weniger als 50 Tonnen Nettomasse an Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln und Zement einführt, braucht weder Zulassung noch Erklärung noch Zertifikate. Für Strom und Wasserstoff gilt diese Ausnahme nicht.

→ Import ohne Zulassung kostet das Drei- bis Fünffache der Standardsanktion – und die Zertifikate müssen trotzdem abgegeben werden.
Wer ist betroffen

Wer die Zulassung braucht.

CBAM-Anmelder ist der Einführer, der in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist und CBAM-Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. Ist der Einführer außerhalb der EU niedergelassen, übernimmt der indirekte Zollvertreter die Rolle des Anmelders (Art. 5 der Verordnung (EU) 2023/956). Die Pflichten – Zulassung, Jahreserklärung, Kauf und Abgabe von Zertifikaten – liegen damit klar beim Importeur, nicht beim Lieferanten im Drittland.

Entscheidend ist die Bagatellschwelle: 50 Tonnen Nettomasse je Einführer und Kalenderjahr, eingeführt mit der Verordnung (EU) 2025/2083. Sie ersetzt die frühere Wertgrenze von 150 Euro je Sendung und gilt für die massebasierten Waren Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement – nicht für Strom und Wasserstoff. Die Kommission überprüft den Schwellenwert jährlich.

Für die Praxis heißt das: Zählen Sie alle CBAM-Positionen eines Kalenderjahres zusammen, über alle Lieferanten und Sendungen hinweg. Wer die 50 Tonnen zu überschreiten droht, braucht die Zulassung – oder steuert bewusst unter der Schwelle. Wie die laufenden Pflichten nach der Zulassung aussehen, zeigt unsere Seite zur CBAM-Erklärung 2027.

Fristen

Die Stichtage auf einen Blick.

DatumWas gilt
31. März 2025Zulassungsanträge über das AMM des CBAM-Registers möglich (Durchführungsverordnung (EU) 2025/486)
1. Januar 2026Definitives Regime: nur zugelassene CBAM-Anmelder dürfen oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle importieren
31. März 2026Übergangstoleranz: wer bis zu diesem Tag den Antrag gestellt hat, darf während des laufenden Verfahrens weiter importieren (Verordnung (EU) 2025/2083)
1. Februar 2027Verkauf der CBAM-Zertifikate beginnt – rückwirkend für das Importjahr 2026
30. September 2027Erste CBAM-Jahreserklärung für die Einfuhren 2026; zum selben Datum sind die Zertifikate abzugeben

Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2083; Durchführungsverordnung (EU) 2025/486.

Ohne Zulassung importiert?

Artikel 26 der Verordnung (EU) 2023/956 setzt die Basissanktion für nicht abgegebene Zertifikate auf 100 Euro je Tonne CO2e (inflationsindexiert), angelehnt an die Sanktion des EU-Emissionshandels. Wer CBAM-Waren ohne Zulassung einführt, zahlt das Drei- bis Fünffache dieser Standardsanktion – und die Pflicht zur Abgabe der Zertifikate bleibt trotzdem bestehen. Wenn Sie die Frist verpasst haben: Antrag jetzt stellen, Einfuhren gegen die 50-Tonnen-Schwelle prüfen und das Gespräch mit der zuständigen Behörde nicht aufschieben. Wir unterstützen dabei.

Kosten

Was CBAM ab 2026 wirklich kostet.

Der Preis der CBAM-Zertifikate leitet sich aus den Auktionspreisen der EU-ETS-Zertifikate ab. Für das Importjahr 2026 berechnet die Kommission gewichtete Quartalsdurchschnitte: der Preis für das erste Quartal 2026 lag bei 75,36 Euro und wurde am 7. April 2026 veröffentlicht. Ab 2027 stellt die Kommission auf Wochendurchschnitte um.

Kaufen können Sie Zertifikate erst ab dem 1. Februar 2027 – rückwirkend für 2026. Die Kosten laufen 2026 also bereits auf und gehören in die Rückstellungen. Ab Verkaufsstart müssen Anmelder zudem quartalsweise Zertifikate für einen Teil ihrer geschätzten Jahresemissionen vorhalten.

Die zweite Stellschraube sind die Emissionswerte selbst. Standardwerte nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 sind zulässig, tragen aber einen Aufschlag: 10 % für Einfuhren 2026, 20 % für 2027, 30 % ab 2028. Tatsächliche, verifizierte Emissionsdaten Ihrer Lieferanten kommen ohne Aufschlag aus – mit Karbon360° werden sie strukturiert erfasst und belastbar dokumentiert.

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FAQ

Frequently asked.

Wer muss zugelassener CBAM-Anmelder werden?
Jeder Einführer, der in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist und CBAM-Waren oberhalb der Bagatellschwelle in den freien Verkehr überführt – also Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff. Für Strom und Wasserstoff gibt es keine Bagatellschwelle. Ist der Einführer außerhalb der EU niedergelassen, trifft die Pflicht den indirekten Zollvertreter.
Gilt der CBAM-Schwellenwert von 50 Tonnen auch für uns?
Die Schwelle liegt bei 50 Tonnen Nettomasse je Einführer und Kalenderjahr – summiert über alle Sendungen und Lieferanten. Sie gilt für Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement; wer darunter bleibt, hat für diese Waren keine Zulassungs-, Erklärungs- oder Zertifikatspflichten. Für Strom und Wasserstoff gilt die Ausnahme nicht. Die Schwelle hat die frühere 150-Euro-Grenze je Sendung ersetzt und wird von der Kommission jährlich überprüft.
Wir haben den 31. März 2026 verpasst – dürfen wir noch importieren?
Die Übergangstoleranz der Verordnung (EU) 2025/2083 deckt nur Einführer, die ihren Antrag bis zum 31. März 2026 gestellt haben: sie dürfen während des laufenden Verfahrens weiter importieren. Ohne Antrag und ohne Zulassung sind Einfuhren oberhalb der Schwelle nicht zulässig und riskieren das Drei- bis Fünffache der Standardsanktion. Stellen Sie den Antrag umgehend, prüfen Sie, ob Ihre Mengen unter 50 Tonnen bleiben, und klären Sie das Vorgehen mit der zuständigen Behörde.
Was kostet ein CBAM-Zertifikat?
Der Zertifikatpreis wird aus den Auktionspreisen des EU-Emissionshandels abgeleitet. Für 2026 veröffentlicht die Kommission gewichtete Quartalsdurchschnitte; der Wert für das erste Quartal 2026 lag bei 75,36 Euro (veröffentlicht am 7. April 2026). Ab 2027 gelten Wochendurchschnitte. Seriöse Prognosen über künftige Preise gibt es nicht – planen Sie mit den jeweils aktuellen Veröffentlichungen der Kommission.
Können wir Standardwerte verwenden, statt Lieferantendaten einzusammeln?
Ja. Im definitiven Regime dürfen Anmelder die Standardwerte der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 verwenden. Der Preis dafür ist ein Aufschlag auf den Standardwert: 10 % für Einfuhren 2026, 20 % für 2027, 30 % ab 2028. Tatsächliche Emissionswerte müssen verifiziert sein, tragen dafür aber keinen Aufschlag – bei größeren Mengen rechnet sich die Datenerhebung beim Lieferanten schnell.
Was macht ein indirekter Zollvertreter beim CBAM?
Ist der Einführer nicht in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen, wird der indirekte Zollvertreter zum CBAM-Anmelder (Art. 5 der Verordnung (EU) 2023/956). Er braucht dann selbst die Zulassung und trägt die Pflichten aus Erklärung und Zertifikatabgabe. Wer als Zollvertreter diese Rolle übernimmt, sollte Haftung, Datenfluss und Kostenweitergabe vertraglich sauber regeln.
Habitat kontaktieren

Klären Sie Ihren Anmelder-Status, bevor es teuer wird.

Kurzes Erstgespräch, klare Antwort: ob Sie eine Zulassung brauchen, wie der Antrag läuft und was bis zum 30. September 2027 zu tun ist. Umfang, Zeitplan und Preis erhalten Sie schriftlich.