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CBAM-Erklärung 2027: Ihr Weg zum 30. September.

Die CBAM-Erklärung 2027 ist die erste Jahreserklärung des endgültigen CBAM-Zeitraums: Bis zum 30. September 2027 melden zugelassene CBAM-Anmelder ihre Importe des Jahres 2026 samt grauen Emissionen und geben die zugehörigen Zertifikate ab. Diese Seite führt Schritt für Schritt durch Fristen, Daten und Zertifikatskauf – auf dem Stand der Verordnung (EU) 2025/2083.

Begriffe klären

Vom CBAM-Bericht zur Jahreserklärung.

Der Begriff wechselt, die Pflicht wächst. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2083 – und abgabepflichtig ist der zugelassene CBAM-Anmelder, also der Importeur in der EU.

CBAM-Bericht: Vergangenheit

Im Übergangszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 galt eine reine Berichtspflicht: Quartalsberichte nach der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 – ohne Zertifikate, ohne Zahlung.

CBAM-Erklärung: Gegenwart

Seit dem 1. Januar 2026 läuft der endgültige Zeitraum. An die Stelle der Quartalsberichte tritt eine Jahreserklärung je Importjahr – erstmals 2027 für die Importe des Jahres 2026.

→ Zertifikate: die neue Rechnung

Mit der Erklärung sind erstmals CBAM-Zertifikate abzugeben. Der Verkauf beginnt am 1. Februar 2027 und deckt 2026 rückwirkend ab – die Kosten laufen also schon heute auf.

Die Frist ist der 30. September 2027

Ältere Leitfäden nennen noch den 31. Mai 2027 – die ursprüngliche Frist der Verordnung (EU) 2023/956 – oder den 31. August, der nie über den Kommissionsvorschlag vom Februar 2025 hinauskam. Verbindlich ist seit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2083: Die erste CBAM-Erklärung für das Importjahr 2026 ist am 30. September 2027 einzureichen, die Zertifikate für 2026 sind zum selben Tag abzugeben.

Schritt für Schritt

Von den Zolldaten zur abgegebenen Erklärung.

SCHRITT 01Importjahr 2026 konsolidierenZolldaten nach KN-Codes, Mengen, Ursprungsländern und Herstelleranlagen ordnen. Wer im Kalenderjahr unter 50 Tonnen Nettomasse bleibt, hat für die massebasierten Waren keine Pflichten – für Strom und Wasserstoff gilt diese Schwelle nicht.
SCHRITT 02Emissionsdaten der Lieferanten einholenHersteller rechnen mit dem kostenlosen Communication Template der Kommission und teilen Anlagen- und Emissionsdaten über das Operator-Modul des CBAM-Registers. Je früher die Anfrage, desto realistischer sind verifizierte tatsächliche Werte statt Standardwerte.
SCHRITT 03Zertifikatsbedarf berechnen und Kauf planenAus Mengen und Emissionswerten ergibt sich der Zertifikatsbedarf für 2026. Kaufen können Sie ab dem 1. Februar 2027 über die zentrale Plattform – bis dahin gehört der Betrag in die Rückstellungen.
SCHRITT 04Erklärung erstellen, prüfen, abgebenDie Jahreserklärung wird im CBAM-Register eingereicht, die Zertifikate werden zum selben Stichtag abgegeben: 30. September 2027. Wer tatsächliche Werte nutzt, plant die Verifizierung rechtzeitig davor ein.
Inhalt

Was in die CBAM-Erklärung gehört.

  • Warenmengen des Importjahres: alle 2026 eingeführten CBAM-Waren – Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff, einschließlich erfasster Vorprodukte und einzelner nachgelagerter Erzeugnisse wie Schrauben und Bolzen.
  • Graue Emissionen je Ware: tatsächliche, verifizierte Werte aus den Herstelleranlagen oder die Standardwerte der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 – dann mit Aufschlag.
  • Abzugebende Zertifikate: die Zahl der CBAM-Zertifikate, die den erklärten Emissionen entspricht, abgegeben zusammen mit der Erklärung.
  • Gegebenenfalls ein im Ursprungsland gezahlter CO2-Preis: Nach Artikel 9 kann ein effektiv gezahlter CO2-Preis die Zertifikatszahl mindern – bestätigt durch eine unabhängige akkreditierte Stelle und lückenlos dokumentiert.
  • Der richtige Absender: Abgeben darf die Erklärung nur der zugelassene CBAM-Anmelder, über das CBAM-Register.
Fristen

CBAM-Fristen 2027 im Überblick.

TerminWas passiert
4. Januar 2027Die Kommission veröffentlicht den letzten Quartalspreis für das Importjahr 2026 (Q4). Zum Vergleich: Der gewichtete Q1-Durchschnitt lag bei 75,36 EUR je Zertifikat, veröffentlicht am 7. April 2026.
1. Februar 2027Verkaufsstart der CBAM-Zertifikate über die zentrale Plattform. Die Zertifikate decken das Importjahr 2026 rückwirkend ab – bis dahin ist nichts zu zahlen, aber zurückzustellen.
Ab 2027Die Preisbasis wechselt von Quartals- auf Wochendurchschnitte der EU-ETS-Auktionspreise.
30. September 2027Abgabe der ersten CBAM-Erklärung für 2026 und der zugehörigen Zertifikate. Danach gilt jeweils der 30. September des Folgejahres.
QuartalsweiseAnmelder müssen laufend Zertifikate im Verhältnis zu einem Teil ihrer geschätzten Jahresemissionen halten.

Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2083. Quartalspreise für Q2 bis Q4 2026: jeweils die Preisseite der Kommission zum Veröffentlichungstermin prüfen.

Die Kernentscheidung

Standardwerte oder tatsächliche Werte.

Der endgültige Zeitraum lässt beide Wege zu: Anmelder dürfen die Standardwerte der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 ansetzen, festgelegt je Ware und Land. Bequem, aber mit eingebautem Aufschlag – 10 % für Importe 2026, 20 % für 2027, 30 % ab 2028.

Tatsächliche Werte müssen verifiziert sein, tragen dafür keinen Aufschlag. Die Daten entstehen beim Hersteller, und genau dort setzen wir an: strukturierte Lieferantenanfragen, das Communication Template und das Operator-Modul des CBAM-Registers, bis prüffähige Emissionswerte je Ware vorliegen.

Die Entscheidung fällt jetzt, nicht im September 2027: Verifizierung braucht Vorlauf, und jeder Prozentpunkt Aufschlag wird am Ende mit dem Zertifikatspreis multipliziert.

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Emissionsdaten je WarePrüfpfadeLieferantenanfragenCBAM-fertige Auswertungen
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FAQ

Häufige Fragen.

Wann ist die CBAM-Erklärung 2027 fällig?
Am 30. September 2027, für die Importe des Kalenderjahres 2026. Die ursprüngliche Frist der Verordnung (EU) 2023/956 – der 31. Mai – wurde durch die Verordnung (EU) 2025/2083 auf den 30. September verschoben. Zum selben Datum sind die Zertifikate für 2026 abzugeben; anschließend ist die Erklärung jeweils am 30. September des auf das Importjahr folgenden Jahres fällig.
Was ist der Unterschied zwischen CBAM-Bericht und CBAM-Jahreserklärung?
Der CBAM-Bericht war das Quartalsformat des Übergangszeitraums (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) nach der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773. Die CBAM-Jahreserklärung ist das Format des endgültigen Zeitraums seit dem 1. Januar 2026: eine Erklärung je Importjahr, mit grauen Emissionen je Ware und der Abgabe der entsprechenden Zertifikate.
Wie erstelle ich für 2026 einen CBAM-Bericht?
Für 2026 gibt es keinen Quartalsbericht mehr – die Berichtspflicht endete mit dem Übergangszeitraum am 31. Dezember 2025. Was Sie für das Importjahr 2026 erstellen, ist die Jahreserklärung: Importdaten konsolidieren, Emissionsdaten der Hersteller einholen (oder Standardwerte mit Aufschlag ansetzen), Zertifikatsbedarf berechnen und die Erklärung bis zum 30. September 2027 im CBAM-Register abgeben.
Wann und wo kann ich CBAM-Zertifikate kaufen?
Ab dem 1. Februar 2027 über die gemeinsame zentrale Plattform – rückwirkend für das Importjahr 2026. Der Preis leitet sich aus den Auktionspreisen des EU-Emissionshandels ab: für 2026 als quartalsweise gewichteter Durchschnitt (Q1 2026: 75,36 EUR, veröffentlicht am 7. April 2026), ab 2027 auf Wochenbasis.
Wer darf die CBAM-Erklärung abgeben?
Nur der zugelassene CBAM-Anmelder – der in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Importeur oder, bei Importeuren außerhalb der EU, der indirekte Zollvertreter. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Zulassung Voraussetzung für den Import von CBAM-Waren oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle. Wer ohne Zulassung einführt, zahlt das Drei- bis Fünffache der Grundsanktion von 100 EUR je Tonne CO2e (inflationsindexiert) – und muss die Zertifikate trotzdem abgeben. Details auf unserer Seite zum zugelassenen CBAM-Anmelder.
Kann ein im Ursprungsland gezahlter CO2-Preis angerechnet werden?
Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/956 erlaubt es, die Zertifikatszahl um einen im Ursprungsland effektiv gezahlten CO2-Preis zu mindern – netto nach Rabatten und Ausfuhrvergütungen, bestätigt durch eine unabhängige akkreditierte Stelle und vollständig dokumentiert. Der zugehörige Durchführungsrechtsakt war im Oktober 2026 allerdings noch im Entwurf. Kalkulieren Sie die Erklärung 2027 deshalb ohne Abzug und behandeln Sie eine spätere Anrechnung als Chance, nicht als Planungsgrundlage.
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Machen Sie die erste Erklärung zur Formsache.

Schicken Sie uns Ihre Importliste 2026 – KN-Codes, Mengen, Ursprungsländer. Sie erhalten einen schriftlichen Fahrplan bis zum 30. September 2027 und ein Festpreisangebot innerhalb von 48 Stunden.