CBAM-Erklärung 2027: Ihr Weg zum 30. September.
Die CBAM-Erklärung 2027 ist die erste Jahreserklärung des endgültigen CBAM-Zeitraums: Bis zum 30. September 2027 melden zugelassene CBAM-Anmelder ihre Importe des Jahres 2026 samt grauen Emissionen und geben die zugehörigen Zertifikate ab. Diese Seite führt Schritt für Schritt durch Fristen, Daten und Zertifikatskauf – auf dem Stand der Verordnung (EU) 2025/2083.
Vom CBAM-Bericht zur Jahreserklärung.
Der Begriff wechselt, die Pflicht wächst. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2083 – und abgabepflichtig ist der zugelassene CBAM-Anmelder, also der Importeur in der EU.
Im Übergangszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 galt eine reine Berichtspflicht: Quartalsberichte nach der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 – ohne Zertifikate, ohne Zahlung.
Seit dem 1. Januar 2026 läuft der endgültige Zeitraum. An die Stelle der Quartalsberichte tritt eine Jahreserklärung je Importjahr – erstmals 2027 für die Importe des Jahres 2026.
Mit der Erklärung sind erstmals CBAM-Zertifikate abzugeben. Der Verkauf beginnt am 1. Februar 2027 und deckt 2026 rückwirkend ab – die Kosten laufen also schon heute auf.
Ältere Leitfäden nennen noch den 31. Mai 2027 – die ursprüngliche Frist der Verordnung (EU) 2023/956 – oder den 31. August, der nie über den Kommissionsvorschlag vom Februar 2025 hinauskam. Verbindlich ist seit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2083: Die erste CBAM-Erklärung für das Importjahr 2026 ist am 30. September 2027 einzureichen, die Zertifikate für 2026 sind zum selben Tag abzugeben.
Von den Zolldaten zur abgegebenen Erklärung.
Was in die CBAM-Erklärung gehört.
- Warenmengen des Importjahres: alle 2026 eingeführten CBAM-Waren – Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff, einschließlich erfasster Vorprodukte und einzelner nachgelagerter Erzeugnisse wie Schrauben und Bolzen.
- Graue Emissionen je Ware: tatsächliche, verifizierte Werte aus den Herstelleranlagen oder die Standardwerte der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 – dann mit Aufschlag.
- Abzugebende Zertifikate: die Zahl der CBAM-Zertifikate, die den erklärten Emissionen entspricht, abgegeben zusammen mit der Erklärung.
- Gegebenenfalls ein im Ursprungsland gezahlter CO2-Preis: Nach Artikel 9 kann ein effektiv gezahlter CO2-Preis die Zertifikatszahl mindern – bestätigt durch eine unabhängige akkreditierte Stelle und lückenlos dokumentiert.
- Der richtige Absender: Abgeben darf die Erklärung nur der zugelassene CBAM-Anmelder, über das CBAM-Register.
CBAM-Fristen 2027 im Überblick.
| Termin | Was passiert |
|---|---|
| 4. Januar 2027 | Die Kommission veröffentlicht den letzten Quartalspreis für das Importjahr 2026 (Q4). Zum Vergleich: Der gewichtete Q1-Durchschnitt lag bei 75,36 EUR je Zertifikat, veröffentlicht am 7. April 2026. |
| 1. Februar 2027 | Verkaufsstart der CBAM-Zertifikate über die zentrale Plattform. Die Zertifikate decken das Importjahr 2026 rückwirkend ab – bis dahin ist nichts zu zahlen, aber zurückzustellen. |
| Ab 2027 | Die Preisbasis wechselt von Quartals- auf Wochendurchschnitte der EU-ETS-Auktionspreise. |
| 30. September 2027 | Abgabe der ersten CBAM-Erklärung für 2026 und der zugehörigen Zertifikate. Danach gilt jeweils der 30. September des Folgejahres. |
| Quartalsweise | Anmelder müssen laufend Zertifikate im Verhältnis zu einem Teil ihrer geschätzten Jahresemissionen halten. |
Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2083. Quartalspreise für Q2 bis Q4 2026: jeweils die Preisseite der Kommission zum Veröffentlichungstermin prüfen.
Standardwerte oder tatsächliche Werte.
Der endgültige Zeitraum lässt beide Wege zu: Anmelder dürfen die Standardwerte der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 ansetzen, festgelegt je Ware und Land. Bequem, aber mit eingebautem Aufschlag – 10 % für Importe 2026, 20 % für 2027, 30 % ab 2028.
Tatsächliche Werte müssen verifiziert sein, tragen dafür keinen Aufschlag. Die Daten entstehen beim Hersteller, und genau dort setzen wir an: strukturierte Lieferantenanfragen, das Communication Template und das Operator-Modul des CBAM-Registers, bis prüffähige Emissionswerte je Ware vorliegen.
Die Entscheidung fällt jetzt, nicht im September 2027: Verifizierung braucht Vorlauf, und jeder Prozentpunkt Aufschlag wird am Ende mit dem Zertifikatspreis multipliziert.
Karbon360°
Karbon360° strukturiert Anlagen-, Energie- und Aktivitätsdaten zu prüffähigen Emissionswerten je Ware – die Datenbasis für tatsächliche Werte statt aufgeschlagener Standardwerte.
Häufige Fragen.
Wann ist die CBAM-Erklärung 2027 fällig?
Was ist der Unterschied zwischen CBAM-Bericht und CBAM-Jahreserklärung?
Wie erstelle ich für 2026 einen CBAM-Bericht?
Wann und wo kann ich CBAM-Zertifikate kaufen?
Wer darf die CBAM-Erklärung abgeben?
Kann ein im Ursprungsland gezahlter CO2-Preis angerechnet werden?
Machen Sie die erste Erklärung zur Formsache.
Schicken Sie uns Ihre Importliste 2026 – KN-Codes, Mengen, Ursprungsländer. Sie erhalten einen schriftlichen Fahrplan bis zum 30. September 2027 und ein Festpreisangebot innerhalb von 48 Stunden.