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CSRD-Beratung auf dem Stand nach dem Omnibus.

Seit dem 18. März 2026 gilt die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 – und mit ihr ein neuer Zuschnitt der CSRD. Viele Unternehmen, die sich auf einen Bericht vorbereitet haben, sind nicht mehr berichtspflichtig; andere berichten erstmals 2028. Unsere CSRD-Beratung klärt zuerst, ob und wann Sie berichten müssen, und baut dann nur das auf, was Sie wirklich brauchen.

Rechtsstand

Was seit 2026 gilt.

Neue Schwellen

Berichtspflichtig sind Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Mitarbeitenden und zugleich mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Nicht-EU-Konzerne fallen über eine EU-Nettoumsatzschwelle von 450 Mio. Euro hinein.

Erster Bericht 2028

Die Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 hat die zweite Welle um zwei Jahre verschoben. Wer die neuen Schwellen erfüllt, berichtet erstmals 2028 über das Geschäftsjahr 2027.

Kapitalmarktorientierte KMU raus

Die frühere dritte Welle ist aus der Pflicht gestrichen. Für KMU bleibt der freiwillige VSME-Standard.

→ Vereinfachte ESRS

Die Kommission hat die überarbeiteten ESRS am 3. Juli 2026 angenommen. Verpflichtend gelten sie für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027.

Wer muss wann

CSRD-Pflicht nach Unternehmensgruppe.

UnternehmenLage seit Omnibus IErster Bericht
Mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro NettoumsatzBerichtspflichtig nach ESRS2028 über das Geschäftsjahr 2027
Welle 1 unterhalb der neuen SchwellenHaben für 2024 und 2025 berichtet; fallen mit nationaler Umsetzung herausÜbergang je Mitgliedstaat
Kapitalmarktorientierte KMU (frühere Welle 3)Keine Pflicht mehrEntfällt, freiwillig nach VSME
KMU und ZuliefererFreiwillig; Daten werden dennoch angefragtJederzeit, als VSME-Bericht

Stand 5. November 2026. Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026; Umsetzung in nationales Recht bis 19. März 2027.

Der Zeitplan rückwärts gerechnet

Wer 2028 über das Geschäftsjahr 2027 berichtet, muss ab dem 1. Januar 2027 Daten erheben, die der Bericht braucht. Welche Daten das sind, entscheidet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Sie sollte deshalb vor Ende 2026 stehen – zusammen mit der Gap-Analyse gegen die vereinfachten ESRS.

Eine Gap-Analyse, die nicht mit Verantwortlichen und Terminen endet, ist eine Leseübung.

FAQ

Frequently asked.

Gilt die CSRD noch für uns?
Berichtspflichtig sind nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und zugleich mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Für Welle-1-Unternehmen unterhalb dieser Schwellen hängt der Übergang an der nationalen Umsetzung bis 19. März 2027. Wir prüfen Ihren Status schriftlich.
Wann müssen wir erstmals berichten?
Unternehmen der zweiten Welle, die die neuen Schwellen erfüllen, berichten erstmals 2028 über das Geschäftsjahr 2027.
Was ändern die vereinfachten ESRS?
Die Kommission hat den delegierten Rechtsakt zu den überarbeiteten ESRS am 3. Juli 2026 angenommen; er gilt verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Er reduziert die Zahl der Datenpunkte. Die Gap-Analyse sollte deshalb gegen die neue Fassung laufen, nicht gegen die alte.
Muss der CSRD-Bericht geprüft werden?
Ja. Die CSRD verlangt eine externe Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit. Wir bereiten Daten, Methoden und Begründungen so auf, dass der Prüfpfad vollständig ist.
Was kostet eine CSRD-Beratung?
Ein Scope-Check ist ein kleiner, klar abgegrenzter Auftrag; eine vollständige Berichtsvorbereitung entsprechend größer. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Festpreisangebot.
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